Hier finden Sie Antworten auf viele wichtige Fragen rund um die Aufnahme an unserer Musikschule, die Vertragsverwaltung und Ihre Teilnahme am Musikschulunterricht bei uns.
Wenn Sie im FAQ noch weitere Fragen beantwortet haben möchten, schreiben Sie gern an unsere Webmasterin Frau Scherat.
Wann und wo kann ich mich für die Musikschule anmelden?
Sie können sich jederzeit unverbindlich an unserer Musikschule anmelden. Wir empfehlen die Anmeldung über das Anmeldeformular auf unserer Website. Alternativ können Sie sich unter Formulare unser Anmeldeformular als PDF herunterladen und uns dieses ausgefüllt und unterschrieben senden - entweder per Post (Schostakowitsch-Musikschule, Paul-Junius-Straße 71, 10369 Berlin) oder als lesbaren Anhang per E-Mail. Die Anmeldung kann nicht telefonisch angenommen werden.
Nach dem Eingang der Anmeldung werden Sie für das in der Anmeldung direkt gewünschte Fach auf die Warteliste gesetzt und kontaktiert, sobald ein Platz frei ist.
Welche persönlichen Daten sind für die Anmeldung erforderlich?
In der Anmeldung müssen obligatorisch angegeben werden: Vorname und Nachname der Schülerin/des Schülers, das Geschlecht (für die richtige Anrede), das Geburtsdatum, die Wohnanschrift, die Telefonnummer und/oder die E-Mail-Adresse. Sofern es sich um eine minderjährige Person handelt, werden auch die Daten der gesetzlichen Vertretung benötigt.
Bitte beachten Sie bei der Anmeldung, dass unsere Lehrkräfte den Kontakt zu Ihnen vorzugsweise per Telefon aufnehmen.
Ich habe Probleme beim Eintragen des Geburtsdatums am Smartphone und am Mac.
Wenn Sie unser Online-Anmeldeformular an Ihrem Smartphone ausfüllen, können Sie das Geburtsdatum nur über einen automatisch aufploppenden Kalender eintragen. Bitte tippen Sie auf die Jahreszahl (oben im Kalender), um Ihr Geburtsjahr oder das Ihres Kindes schneller zu erreichen. Es öffnet sich ein Dropdown-Menü mit allen Jahreszahlen. Am Mac ist die Jahreszahl ebenso zu ändern.
Erhalte ich eine Eingangsbestätigung für meine Anmeldung?
Sofern Sie Ihre Anmeldung direkt über die Webseite versendet haben, erhalten Sie eine automatische Eingangsbestätigung an die in der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse. Für alle anderen Anmeldungen gibt es leider keine Eingangsbestätigung.
Kann ich mich für mehrere Fächer anmelden?
Sie können sich für mehrere verschiedene Fächer anmelden und auf die Warteliste setzen lassen. Bitte übersenden Sie jedoch keine mehrmaligen Anmeldungen für ein- und dasselbe Fach, da dies das Verfahren der Vermittlung behindert.
Für welchen Standort kann ich mich anmelden und welche Fächer gibt es dort?
Die Musikschule bietet Unterricht an folgenden Standorten an:
- Fennpfuhl: Oskar-Ziethen-Bildungszentrum, Paul-Junius-Straße 71, 10369 Berlin
- Karlshorst: Theater Karlshorst, Stolzenfelsstraße 1, 10318 Berlin
- Hohenschönhausen: Vincent-van-Gogh-Schule (Mobilbau), Wustrower Straße 26, 13051 Berlin
Nähere Informationen sowie die angebotenen Fächer an diesen Standorten finden Sie unter Unterrichtsorte.
In den folgenden drei Standorten wird lediglich Unterricht für Schüler:innen der jeweiligen Schule in den angegebenen Fächern angeboten:
- 35. Grundschule: Sewanstraße 41, 10319 Berlin (Block- und Querflöte, Gitarre-klassisch, Klavier-klassisch, Ukulele, Violine, Violoncello)
- Evangelische Schule Lichtenberg: Rummelsburger Str. 3, 10315 Berlin (Klavier-klassisch)
- Katholische Schule St. Mauritius: Schulze-Boysen-Str. 28, 10365 Berlin (Blockflöte)
- 37. Grundschule: Blockdammweg 60, 10318 Berlin (Klavier-klassisch, Block- und Querflöte)
Sind die Standorte der Musikschule barrierefrei?
Unser Standort Fennpfuhl verfügt über Rampen und einen Fahrstuhl und ist barrierefrei.
Am Standort Karlshorst befindet sich ebenfalls ein Fahrstuhl. Die Unterrichtsräume sind zum überwiegenden Teil barrierefrei zu erreichen.
Der Standort Hohenschönhausen ist leider nicht barrierefrei.
Ich habe mich angemeldet. Wann bekomme ich einen Vertrag bzw. wann kann ich mit dem Unterricht beginnen?
Neuaufnahmen zum Instrumental- und Vokalunterricht sowie der Musikalischen Früherziehung erfolgen in der Regel zum 1. Oktober und zum 1. April. Unsere Instrumentenkarusselle starten im Februar und im August. Je nach Alter, gewünschtem Fach und Standort kann es zu einer längeren Wartezeit kommen. Bitte haben Sie daher Geduld. Auf unserer Webseite können Sie jederzeit erfahren, in welchen Fächern und in welchen Standorten zeitnah Plätze zur Verfügung stehen.
Sobald ein Platz frei ist, werden Sie an eine Lehrkraft vermittelt. Diese setzt sich mit Ihnen vorzugsweise telefonisch in Verbindung, um mit Ihnen Unterrichtstag, -zeit und -ort abzusprechen. Sie erhalten dann auf dem postalischen Weg Ihren Unterrichtsvertrag, den Sie umgehend unterschreiben und zurücksenden. Erst wenn dieser Vertrag inklusive der Datenschutzerklärung unterschrieben in der Verwaltung (Schostakowitsch-Musikschule, Paul-Junius-Str. 71, 10369 Berlin) vorliegt, darf der Unterricht beginnen.
Achtung: Mehrfache Anmeldungen für ein- und dasselbe Fach beschleunigen nicht das Verfahren der Vermittlung, sondern behindern es.
Ich habe mich angemeldet und stehe auf der Warteliste bzw. ich habe einen Vertrag erhalten, benötige den Platz aber nicht mehr. Was muss ich tun?
Sie können sich jederzeit wieder von der Warteliste entfernen lassen. Bitte schreiben Sie uns dazu einfach eine E-Mail unter Angabe Ihres Namens und dem Fach, für das Sie sich angemeldet hatten, oder rufen Sie direkt in der Verwaltung an (030 90296 5978).
Sofern Sie bereits vermittelt wurden und Ihren Vertrag erhalten haben, nun allerdings kein Interesse mehr besteht, teilen Sie uns dies bitte schnellstmöglich ebenfalls über die oben genannten Kontaktdaten mit, damit der Platz zeitnah einem anderen Interessenten zur Verfügung gestellt werden kann.
Wo kann ich den Stand der Vermittlung erfragen?
Den Stand der Vermittlung können Sie bei der zuständigen Fachgruppenleitung erfragen. Die Kontaktdaten finden Sie unter Musikschulleitung. Die Verwaltung kann Ihnen leider nur bedingt Auskunft über den Stand der Vermittlung oder die freien Plätze geben.
Was kostet der Musikschulunterricht?
Die aktuellen Unterrichtsentgelte finden Sie hier: Entgelte.
Über das monatliche Unterrichtsentgelt hinaus können zusätzliche Kosten anfallen, z.B. für Notenmaterial oder ein Instrument.
Gibt es die Möglichkeit, eine Probestunde zu erhalten?
Eine Probestunde vor Vertragsbeginn ist leider nicht möglich. Allerdings ist im Unterrichtsvertrag eine Probezeit von zehn Stunden beim Instrumental-/ Vokalunterricht vertraglich geregelt. Spätestens am zehnten Unterrichtstag müssen Sie sich entschieden haben, ob der Vertrag beendet werden soll. Wenn der Vertrag beendet werden soll, muss die Kündigung noch am selben Tag per Post (Schostakowitsch-Musikschule, Paul-Junius-Straße 71, 10369 Berlin) oder per E-Mail in der Verwaltung eingegangen sein. Ihr Vertrag endet dann zum Ende des Monats, in dem die 12. Unterrichtsstunde erteilt wird. Bei der Berechnung zählen nur erteilte Stunden, Ferien- und Feiertage, die grundsätzlich unterrichtsfrei sind, können die Probezeit verlängern. Sollte keine Kündigung zur 10. Stunde eingegangen sein, läuft der Vertrag unbefristet weiter (mehr dazu unter „Wann und wie kann ich meinen Vertrag kündigen?“).
Für Kursunterrichte beträgt die Probezeit drei Stunden, wobei die Kündigung am Tag der dritten erteilten Unterrichtsstunde in der Verwaltung eingegangen sein muss. Nur dann kann der Vertrag zum Monatsende der vierten erteilten Unterrichtsstunde enden.
Wie oft, wann und wo findet der Unterricht statt?
Der Unterricht findet in der Regel einmal wöchentlich statt. Wann und an welchem Standort der Unterricht stattfinden soll, besprechen Sie mit der Lehrkraft. Diese nimmt mit Ihnen vorzugsweise telefonischen Kontakt auf, sobald ein Platz zur Verfügung steht.
Im Unterrichtsvertrag ist ein Fehler in meinem Namen/ dem Geburtsdatum/ der Adresse/ u.ä., bekomme ich einen neuen Vertrag?
Nein, das ist nicht nötig. Sollten Sie einen Fehler in den persönlichen Daten im Unterrichtsvertrag entdecken, korrigieren Sie diesen Fehler bitte handschriftlich und senden dann den unterschriebenen Vertrag inklusive unterschriebener Datenschutzerklärung zurück (Schostakowitsch-Musikschule, Paul-Junius-Str. 71, 10369 Berlin). Wir können leider aus systemtechnischen Gründen keinen neuen Vertrag heraussenden. Die Fehler werden dann von uns bei der abschließenden Bearbeitung des Vertrages korrigiert.
Wohin muss ich den Vertrag zurückschicken?
Bitte senden Sie beide Vertragsexemplare und die Datenschutzerklärung mit Ihrer Unterschrift zurück an die Musikschulverwaltung der Schostakowitsch-Musikschule, Paul-Junius-Str. 71, 10369 Berlin.
Bitte beachten Sie, dass die Verwaltung im Standort Paul-Junius-Straße sitzt und der Vertrag nur an diese Adresse gesendet wird.
Nach der vollständigen Bearbeitung des Unterrichtsvertrages durch uns erhalten Sie Ihr Vertragsexemplar mit der Rechnung zum Vertrag zurück.
Warum muss ich beide Vertragsexemplare unterschrieben zurücksenden?
Auf den Vertragsexemplaren fehlt noch die Unterschrift der Musikschulleitung, ohne die der Vertrag nicht rechtsgültig ist. Wenn Sie mit Ihrer Unterschrift bestätigt haben, dass Sie den Unterricht antreten, wird Ihr Vertrag rechtsgültig in unserem Musikschulsystem gebucht und vom Musikschulleiter unterschrieben.
Sie erhalten anschließend Ihr Vertragsexemplar mit der Rechnung zum Vertrag zurück.
Warum muss ich eine Datenschutzerklärung unterschreiben und abgeben?
Mit der Datenschutzerklärung erklären Sie sich nach §6 Berliner Datenschutzgesetz bereit, dass die Musikschule Ihre Daten zur Vertragsabwicklung, die Überwachung des Zahlungseingangs, die Kontaktaufnahme und Abrechnung mit der Lehrkraft sowie für statistische Zwecke nutzen darf. Ohne diese Einwilligung ist es der Musikschule nicht möglich eine Vertragsbeziehung mit Ihnen aufzunehmen bzw. aufrechtzuerhalten. Der Unterricht bei uns ist ohne leider nicht möglich.
Warum bekomme ich keinen Gruppenunterricht?
Kursunterrichte, wie z.B. die Musikalische Früherziehung, das Instrumentenkarussell oder Chorproben, finden generell in Gruppen statt.
Der Instrumental- und Vokalunterricht wird zunächst nur im Einzelunterricht angeboten. Nur wenn Sie oder Ihr Kind selbst jemanden mitbringen, der Unterricht in demselben Fach wie Sie/ Ihr Kind erhalten möchte und uns dies mitteilen, ist eventuell ein Gruppenunterricht möglich. Die Mitteilung können Sie unter Anmerkungen in der Online-Anmeldung bzw. bei „Gruppenunterricht mit“ auf dem PDF-Anmeldeformular angeben. Der weitere Teilnehmer muss ebenfalls angemeldet sein und auf unserer Warteliste stehen.
Findet in den Ferien oder an Feiertagen Unterricht statt?
Nein, die Ferien der Berliner Schulen und gesetzliche Feiertage sind unterrichtsfrei. An diesen Tagen findet kein regulärer Unterricht statt. Ausnahmen sind jedoch möglich, beispielsweise wenn die Lehrkraft ausgefallenen Unterricht nachholen möchte.
Warum muss ich das Unterrichtsentgelt auch in den Ferien bezahlen?
Die Musikschule erhebt für den Musikunterricht ein jährliches Regelentgelt, das in 12 monatliche Teilbeträge umgelegt wird, um beispielsweise ein SEPA-Lastschriftsverfahren durchführen zu können. Bei den Monatsbeiträgen handelt es sich um ein Zwölftel des Jahresentgeltes, folglich um eine Jahres-Abschlagszahlung. Daher sind die Beiträge das ganze Jahr über durchzuzahlen, auch in den gesetzlichen Schulferien, obwohl dann kein Unterricht stattfindet.
Warum muss ich bei meiner ersten Rate mehr bezahlen?
Bei Abschluss eines Vertrages wird eine einmalige Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 6,00 Euro erhoben, die mit der ersten Rate fällig wird.
Gibt es die Möglichkeit eines Zahlungsnachlasses bzw. einer Ermäßigung?
Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Ermäßigung eines bestehenden Unterrichtsvertrages bis zu 50% möglich. Die Voraussetzungen können Sie dem Merkblatt entnehmen, das dem Antrag auf Ermäßigung beiliegt. Sie finden den Antrag hier: Formulare
Bitte beachten Sie dabei, dass es sich um eine freiwillige Leistung des Landes Berlin handelt, die daher an strenge Richtlinien geknüpft ist. So kann beispielsweise eine Ermäßigung erst ab dem Folgemonat des vollständigen Antragseingangs (Antrag mit entsprechend gültigem Nachweis) gewährt werden. Der Antrag mit entsprechendem Nachweis kann gern gut lesbar per E-Mail an die zuständige Verwaltungsmitarbeiterin Frau Bauer gesendet werden.
Bei weiteren Fragen zum Thema Ermäßigung hilft Ihnen ebenfalls Frau Bauer gern weiter (per E-Mail oder telefonisch über 030 90296 3752).
SEPA-Lastschriftmandat oder Selbsteinzahlen – was muss ich beachten?
Erteilen Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat, wird das monatliche Unterrichtsentgelt vom Bezirksamt Lichtenberg zum 15. des Monats automatisch von Ihrem Konto eingezogen. Vorteil: Sie müssen nicht jeden Monat selbst einzahlen. Ein weiterer Vorteil ist, dass Entgeltgutschriften (z.B. bei einem Unterrichtsausfall) automatisch mit der Entgeltrate des nächsten Monats verrechnet werden und nur dieser verrechnete Betrag abgebucht wird (Siehe auch „Wie und Wann bekomme ich ein Teil meines Entgeltes erstattet?“). Auch Erhöhungen oder Minderungen des Entgeltes werden automatisch angepasst. Über jede Anpassung erhalten Sie selbstverständlich eine Mitteilung. Das SEPA-Lastschriftmandat können Sie jederzeit widerrufen. Es endet automatisch mit dem Vertragsende.
Möchten Sie das Unterrichtsentgelt selbst einzahlen, achten Sie bitte darauf, dass der korrekte Betrag pünktlich zum 15. eines jeden Monats auf dem Vertragskonto der Musikschule eingegangen sein muss. Damit Ihre Einzahlungen automatisch Ihrem Vertrags- bzw. Kundenkonto zugeordnet werden können, geben Sie bitte im Verwendungszweck unbedingt die Kundenkontonummer an. Die Kundenkontonummer finden Sie auf jedem Schreiben der Musikschule, meist oben rechts im Kopfbogen. Die Nummer ist wie folgt aufgebaut: „ 41-xx-KTxxxxxx “. Bei Entgeltgutschriften, Änderungen der Ratenhöhe oder der Beendigung des Vertrages müssen Sie die Einzahlungen selbstständig anpassen.
Wir empfehlen Ihnen das SEPA-Lastschriftmandat.
Kann ich mir an der Musikschule ein Instrument ausleihen?
Wenn Sie Schüler:in unserer Musikschule sind, können Sie sich ein Musikinstrument ausleihen. Ausleihbare Instrumente sowie die für die Ausleihe zuständige Instrumentenbetreuung finden Sie unter Leihinstrumente, dort finden Sie auch ein ausführliches FAQ zu diesem Thema.
Bitte beachten Sie jedoch, dass das Ausleihverfahren etwa einen Monat dauern kann.
Das Instrument kann mit Nachweis einer Instrumentenversicherung für ein Jahr ausgeliehen werden. Eine Verlängerung für ein weiteres Jahr ist nur mit triftigem Grund möglich. Sobald der Unterrichtsvertrag gekündigt ist, muss das Instrument zurückgegeben werden.
Die Mietkosten für das Instrument betragen monatlich 6,00 Euro. Für den Abschluss des Instrumentennutzungsvertrages wird eine einmalige Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 6,00 Euro fällig.
Haben Sie der Musikschule für den Unterrichtsvertrag ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, wird das Entgelt für das Instrument automatisch mit der monatlichen Entgeltrate abgebucht. Sollten Sie selbstständig einzahlen, achten Sie bitte darauf, dass Sie im Verwendungszweck die Kundenkontonummer Ihres Unterrichtsvertrages angeben. Die Kundenkontonummer finden Sie auf jedem Schreiben der Musikschule (meist oben rechts im Kopfbogen). Die Nummer ist wie folgt aufgebaut: „ 41-xx-KTxxxxxx “.
Der Instrumentennutzungsvertrag endet automatisch mit der Rückgabe des Instrumentes.
Ich möchte meinen Vertrag pausieren bzw. ruhen lassen. Ist das möglich?
Es ist leider nicht vertragsmäßig vorgesehen, den Vertrag z.B. bei Auslandsaufenthalten oder längeren Erkrankungen pausieren oder ruhen zu lassen. Sie sind zur Zahlung verpflichtet, auch wenn Sie bzw. Ihr Kind dem Unterricht fernbleibt. Es besteht jedoch eventuell ein Sonderkündigungsrecht (Siehe „Wann und wie kann ich meinen Vertrag kündigen?“) mit der Möglichkeit, sich erneut anzumelden. Ein Anschlussvertrag kann jedoch nicht garantiert werden.
Wann und wie kann ich meinen Vertrag kündigen?
Ihren Unterrichtsvertrag können Sie zu den im Vertrag genannten Kündigungsterminen beenden. Die Kündigung muss in Textform in der Verwaltung der Schostakowitsch-Musikschule eingegangen sein - entweder per Post (Schostakowitsch-Musikschule, Paul-Junius-Straße 71, 10369 Berlin) oder per E-Mail. Für eine schnelle und eindeutige Zuordnung der Kündigung geben Sie bitte den Schülernamen, den Namen der Lehrkraft, das Fach sowie ggf. die Kundenkontonummer (41-xx-KTxxxxxx) an.
Während der Probezeit können Sie bis spätestens am Tag der zehnten (bei Instrumental- und Vokalunterricht) bzw. der dritten (bei Kursunterrichten) erteilten Unterrichtsstunde schriftlich der Vertragsverlängerung widersprechen. Dann endet der Vertrag zum Monatsende der zwölften bzw. vierten erteilten Unterrichtsstunde (siehe auch „Gibt es eine Probestunde?“).
Nach der Probezeit ist eine Kündigung nur in Textform unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum 31. März oder zum 30. September möglich (diese Kündigungstermine gelten seit dem 01.09.2016 offiziell für alle Verträge). Das bedeutet: Spätestens am 28.02. oder 31.08. muss die Kündigung in der Verwaltung eingegangen sein, damit der Vertrag fristgerecht beendet werden kann.
Eine außerordentliche Kündigung zum Monatsende unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen ist nur möglich, wenn ein wichtiger Grund nach § 314 BGB vorliegt. Ein wichtiger Grund ist ein plötzliches, unvorhersehbares und längerfristiges Ereignis, welches eine Kündigung zu den regulären Kündigungsterminen nicht ermöglicht. Dieser Grund ist im Kündigungsschreiben mitzuteilen und nachzuweisen. Erst bei Eingang des Nachweises in der Musikschule beginnt die Frist.
Wie und wann bekomme ich ein Teil meines Unterrichtsentgeltes erstattet?
Eine Entgeltrückerstattung ist nur in zwei Fällen vertraglich geregelt:
- Meine Lehrkraft war abwesend/ krank und kann den ausgefallenen Unterricht nicht nachholen.
- Die Schülerin bzw. der Schüler konnte aufgrund einer schulischen Veranstaltung seiner allgemeinbildenden Schule (z.B. wegen Klassenfahrt) nicht am Unterricht teilnehmen.
zu 1. War die Lehrkraft abwesend oder krank und kann den Unterricht nicht nachholen, stellt die Lehrkraft einen Antrag auf Erstattung. Nur die Lehrkraft kann in diesem Fall die Erstattung beantragen, nicht die Schülerin bzw. der Schüler. Diese Anträge werden im Regelfall zum Monatsende eingereicht. Es kann daher bis zur Gutschrift der ausgefallenen Stunden ein bis zwei Monate dauern.
zu 2. Konnte die Schülerin bzw. der Schüler aufgrund einer schulischen Veranstaltung seiner allgemeinbildenden Schule nicht am Musikschulunterricht teilnehmen, wird der ausgefallene Unterricht auf Antrag der Schülerin bzw. des Schülers erstattet. Den Vordruck dafür finden Sie unter Formulare. Der Antrag muss neben einer Bestätigung der Schule (Datum, Stempel, Unterschrift) auch die Unterschriften vom Antragsstellenden (Musikschüler:in bzw. gesetzliche Vertretung), der Musikschullehrkraft und der Fachgruppenleitung der Musikschule enthalten, ehe die Erstattung abschließend in der Verwaltung bearbeitet werden kann.
Das Entgelt wird (wie im Vertrag festgeschrieben) zum 4,348.te Teil pro Stunde erstattet. Sofern der Musikschule ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, wird das Guthaben automatisch mit der nächsten monatlichen Rate verrechnet. Aus systemtechnischen Gründen ist es immer die Monatsrate, die auf die postalische Benachrichtigung des Ausfalls folgt. Erhalten Sie z.B. von der Verwaltung ein Schreiben vom 06.03., dann wird erst im April der verminderte Betrag abgebucht.
Sofern Sie einen Dauerauftrag haben, passen Sie Ihre Zahlungen bitte selbstständig an.
Ist der Unterrichtsvertrag gekündigt, werden jegliche Guthaben nach dem Vertragsende auf das einzahlende Konto zurücküberwiesen. Ein gesonderter Antrag ist nicht nötig. Die Auszahlung kann einige Zeit in Anspruch nehmen.
Ich/ Mein Kind nimmt an einer Kur/ Reha teil bzw. ist erkrankt. Bekomme ich für die ausfallenden Stunden das Entgelt wieder?
Eine Erstattung aufgrund der Teilnahme an einer Kur, Reha oder ähnlichem oder weil die Schülerin bzw. der Schüler erkrankt ist, ist nicht vertraglich vorgesehen. Die Pflicht zur Zahlung des Entgeltes besteht weiterhin, auch wenn die Schülerin bzw. der Schüler am angebotenen Unterricht nicht teilnehmen kann oder konnte. Bitte sprechen Sie in diesen Fällen mit Ihrer Lehrkraft, ob es dieser eventuell möglich ist, den Unterricht vor- oder nachzuholen. Die Lehrkraft ist dazu jedoch nicht verpflichtet.
Meine Adresse/ mein Name hat sich geändert. Muss ich das mitteilen?
Bitte teilen Sie uns jegliche Änderungen in der Adresse oder im Namen (z.B. Eheschließung) unverzüglich in Textform mit - entweder per Post (Schostakowitsch-Musikschule, Paul-Junius-Straße 71, 10369 Berlin) oder per E-Mail an die Verwaltung. Die Zuständigkeiten in der Verwaltung richten sich nach Gebiet und Schülernachname, Sie finden sie hier: Musikschulverwaltung. Für unterbliebene oder nicht rechtzeitige Mitteilungen kann die Musikschule eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 6,00 Euro erheben.
Meine Kontoverbindung hat sich geändert. Was muss ich tun?
Bitte teilen Sie uns Ihre neue Kontoverbindung unverzüglich in Textform mit - entweder per Post (Schostakowitsch-Musikschule, Paul-Junius-Straße 71, 10369 Berlin) oder per E-Mail an die Verwaltung. Die Zuständigkeiten in der Verwaltung richten sich nach Gebiet und Schülernachname, Sie finden sie hier: Musikschulverwaltung.
Bitte verlassen Sie sich nicht auf den eventuell angebotenen Kontowechselservice Ihrer Bank. Es kam bereits vermehrt vor, dass die Musikschulverwaltung keine Mitteilung über die neue Kontoverbindung erhalten hat. Ein Versäumnis dieser Mitteilung kann zur Rücklastschriften führen, welche automatisch angemahnt werden.
Ich möchte meine Unterrichtszeit beim Instrumental-/Vokalunterricht erhöhen bzw. mindern. Wie gehe ich vor?
Eine Erhöhung bzw. Minderung der Unterrichtszeit ist in der Regel nur zum 01.04. und 01.10. eines jeden Jahres möglich. Dieses hängt mit den vertraglichen Kündigungsterminen zusammen. Bitte füllen Sie dafür den Vordruck „Antrag zur Veränderung der Unterrichtszeit“ aus (Formulare) und lassen Ihre Lehrkraft unterzeichnen. Im Anschluss muss das Formular der zuständigen Fachgruppenleiterin übermittelt werden. Sie können es über Ihre Lehrkraft weiterleiten lassen oder direkt zusenden (per Post: Schostakowitsch-Musikschule, Paul-Junius-Str. 71, 10369 Berlin oder als Scan oder gutes Foto gern per E-Mail). Nachdem die zuständige Fachgruppenleiterin die Erhöhung/ Minderung geprüft und dieser zugestimmt hat, wird das Formular in der Verwaltung weiterbearbeitet. Sie erhalten daraufhin eine Rechnung mit der veränderten Entgeltrate und ab wann diese Änderung gilt. Bitte achten Sie darauf, dass das Erhöhungs-/ Minderungsformular spätestens am 15.02. und 15.08. eines jeden Jahres bei der zuständigen Fachgruppenleiterin eingegangen sein muss.
Wie kann ich das Fach/ die Lehrkraft wechseln?
Fach- oder Lehrerwechsel sind genauso wie Erhöhungen/ Minderungen in der Regel nur zum 01.04. und 01.10. eines jeden Jahres möglich. Dies hängt mit den vertraglichen Kündigungsterminen zusammen. Bitte füllen Sie dafür den Vordruck „Antrag auf Lehrerwechsel“ soweit wie möglich aus (Formulare) und lassen Ihre gegenwärtige Lehrkraft unterzeichnen. Im Anschluss muss das Formular der zuständigen Fachgruppenleiterin übermittelt werden. Sie können es über Ihre Lehrkraft weiterleiten lassen oder direkt zusenden (per Post: Schostakowitsch-Musikschule, Paul-Junius-Str. 71, 10369 Berlin oder als Scan oder gutes Foto gern per E-Mail). Die zuständige Fachgruppenleiterin wird Ihnen dann eine neue Lehrkraft vermitteln. Die neue Lehrkraft wird mit Ihnen vorzugsweise per Telefon Kontakt aufnehmen, um Unterrichtstag, -zeit und –ort abzusprechen. Sobald die Vermittlung abgeschlossen ist und der Antrag in der Verwaltung abschließend bearbeitet wurde, erhalten Sie ein Schreiben über die Vertragsänderung. Bitte achten Sie darauf, dass das Fach- und Lehrerwechselformular spätestens am 15.02. und 15.08. eines jeden Jahres bei der zuständigen Fachgruppenleitung eingegangen sein muss.
Eine Neuanmeldung für das Fach oder die Kündigung des bestehenden Vertrages ist bei einem Fach- bzw. Lehrkraftwechsel nicht nötig.
Ich habe noch Fragen, wo kann ich mich melden?
Bei fachlichen Fragen oder Problemen mit Ihrer Lehrkraft wenden Sie sich bitte an die zuständige Fachgruppenleiterin. Die Kontaktdaten und Zuständigkeiten finden Sie unter Musikschulleitung.
Die Verwaltung kann Ihnen bei fachlichen Fragen oder Problemen nur bedingt weiterhelfen, wird Ihr Anliegen jedoch gerne weiterleiten.
Bei Vertragsangelegenheiten oder bei Fragen zu Schreiben der Musikschule kontaktieren Sie bitte direkt die Verwaltung. Telefonnummern und E-Mail-Adressen finden Sie immer im Kopfbogen des jeweiligen Schreibens oder unter Musikschulverwaltung.
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