FAQ Leihinstrumente

Hier finden Sie Antworten auf viele wichtige Fragen rund um die Ausleihe von Musikinstrumenten an unserer Musikschule.

Um ein Musikinstrument für ein Jahr ausleihen zu können, muss ein Unterrichtsvertrag mit der Schostakowitsch-Musikschule Berlin-Lichtenberg bestehen. Dabei ist zu beachten, dass Musikinstrumente nur für das entsprechende Unterrichtsfach verliehen werden (Beispiel: Nur wer Klarinettenunterricht an unserer Musikschule bekommt, kann bei uns auch eine Klarinette ausleihen.).

Bitte beachten Sie, dass für die Ausleihe eines Instrumentes eine private Instrumentenversicherung benötigt wird. Mehr dazu erfahren Sie unter „Was wird für die Ausleihe benötigt?“

Sie können ein Musikinstrument bei der dafür zuständigen Lehrkraft ausleihen. Bitte vereinbaren Sie mit dieser einen Termin. Die Kontaktdaten finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass der Prozess der Ausleihe eines Musikinstrumentes durchaus einen Monat dauern kann und dass Sie vorab eine private Instrumentenversicherung benötigen. Mehr dazu erfahren Sie im Punkt „Was wird für die Ausleihe benötigt?“

Sie können folgende Musikinstrumente bei uns ausleihen:

– Akkordeons in verschiedenen Größen
– einige Vietnamesische Instrumente (z.B. Đàn Tranh)
– Blasinstrumente in verschiedenen Größen: Fagott, Klarinette, Oboe, Posaune, Saxophon, Trompete, Tuba, Querflöte
– Streichinstrumente in verschiedenen Größen: Kontrabass, Violine/Geige, Viola/Bratsche, Violoncello/Cello
– Konzertgitarren

Tasteninstrumente, wie Klavier und Keyboard, verleihen wir nicht, Rock/Pop/Jazz-Instrumente (E-Gitarre, E-Bass, Schlagzeug…) stehen für eine Ausleihe ebenfalls nicht zur Verfügung.

Das Verfahren zur Ausleihe eines Musikinstrumentes kann mindestens einen Monat dauern.

Für die Ausleihe eines Musikinstrumentes benötigen Sie eine private Instrumentenversicherung. Diese ist auf eigene Kosten abzuschließen und bei der Übergabe des Leihinstrumentes vorzuweisen. Im Schreiben der Versicherung muss eindeutig genannt sein, dass Leihinstrumente gegen Beschädigung, Verlust, Diebstahl usw. versichert sind.

Bitte beachten Sie, dass Sie für jegliche Schäden am Leihinstrument haften und alles, was nicht von der Versicherung übernommen wird, auf eigene Kosten regulieren müssen.

Die Musikschule kann Ihnen keine Empfehlungen zu privaten Instrumentenversicherungen geben. Sie können die Instrumentenversicherung frei wählen.

Wir haben für unsere Musikinstrumente in der Regel keine Rechnungen. Die für die Ausleihe zuständige Lehrkraft (siehe hier) teilt Ihnen jedoch gern den geschätzten Wert des Musikinstrumentes mit. Bitte beachten Sie, dass der Wert einiger Musikinstrumente (z.B. Violinen/Geigen) im Laufe der Zeit steigen kann.

Beachten Sie bitte, dass Sie für jegliche Schäden haften und diese auf eigene Kosten regulieren müssen, wenn sie nicht von der Versicherung übernommen werden.

Die Ausleihe des Musikinstrumentes ist auf ein Jahr befristet. Das Jahr beginnt in dem Moment, in dem Sie es erhalten haben. Nach diesem Jahr muss das ausgeliehene Musikinstrument zurückgegeben werden.

Mit einem triftigen Grund (z.B. finanzielle Härte oder es handelt sich um ein besonderes Musikinstrument wie etwa ein kleines Kinderinstrument) sowie einem aktuellen Versicherungsnachweis ist eine Verlängerung möglich. Bitte fragen Sie uns danach.
Die Teilnahme am Musikunterricht ist eine Grundvoraussetzung und daher kein triftiger Grund.

An unserer Musikschule erhalten mehr als 7.000 Schüler:innen Unterricht, die Musikschule verfügt jedoch nur über eine begrenzte Anzahl an Leihinstrumenten. Um vielen Schüler:innen den Einstieg mit einem Leihinstrument zu ermöglichen, können wir unsere Musikinstrumente nur für ein Jahr verleihen und diese Frist nur mit einem plausiblen Grund verlängern. 

Die Leihinstrumente sind und bleiben Eigentum der Schostakowitsch-Musikschule Berlin-Lichtenberg. Das zahlen einer monatlichen Nutzungsgebühr führt nicht dazu, dass das Instrument perspektivisch in das Eigentum des Entleihers übergeht.

Die Nutzungsgebühr für das ausgeliehene Musikinstrument beträgt monatlich 6,00 Euro. Für den Abschluss des Instrumentennutzungsvertrages wird eine einmalige Verwaltungskostenpauschale i.H.v. 6,00 Euro fällig.

Bitte beachten Sie, dass noch weitere zusätzliche Kosten auf Sie zukommen, z.B. eine private Instrumentenversicherung, die Erstellung eines Gutachtens oder die Verschleißreparatur des Leihinstrumentes für die Rückgabe. Diese Kosten sind durch Sie zu tragen und werden nicht von der Musikschule erstattet.

Sofern Sie der Musikschule für Ihren Unterrichtsvertrag ein SEPA-Mandat erteilt haben, wird das Entgelt für das Leihinstrument automatisch mit der monatlichen Entgeltrate für Ihren Unterricht abgebucht.

Sollten Sie selbstständig einzahlen, achten Sie bitte darauf, dass Sie im Verwendungszweck die Kundenkontonummer Ihres Unterrichtsvertrages angeben. Die Kundenkontonummer finden Sie auf jedem Schreiben der Musikschule (meist oben rechts im Kopfbogen). Die Nummer ist wie folgt aufgebaut: 41-xx-KTxxxxxx . Nur mit Angabe der Kundenkontonummer wird die Nutzungsgebühr für das Leihinstrument automatisch Ihrem Vertragskonto zugeordnet.

Muss das von Ihnen ausgeliehene Musikinstrument ausgetauscht werden, z.B. bei einem Wechsel zum nächstgrößeren Instrument, kontaktieren Sie bitte die zuständige Lehrkraft (siehe hier). Diese wird mit Ihnen einen Termin zum Austausch des Instrumentes vereinbaren.

Bitte beachten Sie, dass Ihr bisheriges Musikinstrument vor dem Austausch zur Begutachtung bei einem Instrumentenbauer oder einer Fachwerkstatt vorgestellt werden muss. Die Begutachtung inklusive Reinigung und Reparatur von Verschleißschäden auf Ihre eigene Kosten muss nur bei Musikinstrumenten erfolgen, die länger als ein Jahr ausgeliehen wurden. Der Instrumentenbauer erstellt Ihnen ein Gutachten, das Sie beim Tausch vorlegen müssen.
Mehr dazu erfahren Sie im Punkt „Was muss ich bei der Rückgabe des Musikinstrumentes beachten?“

Beachten Sie bitte, dass Ihre Versicherung über den Austausch des Musikinstrumentes informiert werden muss.
Beim Austausch des Instrumentes muss ein aktueller Versicherungsnachweis vorgelegt werden, aus dem hervorgeht, dass das neue Leihinstrument weiterhin gegen Beschädigung, Verlust, Diebstahl, etc. versichert ist.

Das Instrument muss zurückgegeben werden, wenn:

– der Unterrichtsvertrag mit der Musikschule gekündigt wurde bzw. beendet ist,
– ein Jahr nach dem Ausleihen des Musikinstrumentes vergangen ist,
– bei der Beantragung einer Verlängerung kein triftiger Grund genannt wurde,
– kein gültiger Versicherungsnachweis vorliegt,
– gegen weitere Pflichten des Nutzungsvertrages verstoßen wurde.

Liegt einer oder liegen mehrere der oben genannten Gründe vor, muss das entliehene Musikinstrument unverzüglich bei der für die Ausleihe zuständigen Lehrkraft (siehe hier) abgegeben werden. Bitte beachten Sie, dass vor der Rückgabe des Leihinstrumentes ein Gutachten erstellt und Verschleißreparaturen durchgeführt werden müssen. Mehr dazu erfahren Sie im Punkt „Was muss ich vor/bei der Rückgabe des Musikinstrumentes beachten?“

Ist ein Musikinstrument länger als ein Jahr ausgeliehen worden, muss es vor der Rückgabe auf eigene Kosten einem Instrumentenbauer oder einer Fachwerkstatt zur Begutachtung vorgestellt werden. Das Leihinstrument ist dabei fachgerecht zu reinigen und eventuelle Verschleißschäden müssen repariert werden. 

Zusätzlich sind Saiteninstrumente (Gitarren, Mandolinen, sowie Streichinstrumente) auf eigene Kosten mit einem Satz neuer Saiten zu versehen und/bzw. die Bögen neu zu beziehen.

Der schriftliche Nachweis über die Begutachtung, Reinigung und Reparatur muss bei Abgabe des Instrumentes vorgelegt werden. Ohne diesen Nachweis ist eine Rückgabe nicht möglich. Das Formular dazu können Sie sich dort herunterladen.

Sämtliche dafür anfallende Kosten werden nicht von der Musikschule erstattet.

Die Musikschule hat keine Verträge mit Instrumentenbauern bzw. Fachwerkstätten, so dass Sie hier die freie Wahl haben. 

Hatten Sie das Musikinstrument weniger als ein Jahr ausgeliehen, muss kein Gutachten erstellt werden. Sie können einen Termin zur Rückgabe mit der für die Ausleihe zuständigen Lehrkraft (siehe hier) vereinbaren.

Die Pflicht zur Zahlung der Nutzungsgebühr endet mit Rückgabe des Leihinstrumentes. Sie erhalten von uns eine schriftliche Kündigungsbestätigung für den Nutzungsvertrag per Post.

Der Instrumentennutzungsvertrag muss nicht separat gekündigt werden. Sobald Sie das Leihinstrument zurückgegeben haben, endet der Instrumentennutzungsvertrag automatisch. Sie erhalten nach Rückgabe des Leihinstrumentes eine schriftliche Kündigungsbestätigung für den Nutzungsvertrag per Post.

Die Musikschule verkauft keine Musikinstrumente.

Die Leihinstrumente sind und bleiben Eigentum der Schostakowitsch-Musikschule Berlin-Lichtenberg. Das zahlen einer monatlichen Nutzungsgebühr führt nicht dazu, dass das Instrument perspektivisch in das Eigentum des Entleihers übergeht.

Ja. Der Ausleiher und Nutzer bzw. die gesetzliche Vertretung haftet für jegliche Beschädigungen am Musikinstrument bzw. dessen Verlust. Alle Kosten, die nicht von der vorher abzuschließenden privaten Instrumentenversicherung übernommen werden, sind auf eigene Kosten zu regulieren und werden nicht von der Musikschule erstattet.

Bitte teilen Sie jeden Schaden am ausgeliehenen Musikinstrument unverzüglich und ohne schuldhaftes Zögern der für die Ausleihe zuständigen Lehrkraft (siehe hier) und zusätzlich der Musikschulverwaltung (Email) mit.

Die für die Ausleihe zuständigen Lehrkraft erklärt Ihnen dann das weitere Vorgehen.

Bei Fragen zum Leihinstrument oder Problemen damit wenden Sie sich bitte an die für die Ausleihe zuständige Lehrkraft. Die Kontaktdaten finden Sie hier.

Die Musikschulverwaltung kann Ihnen bei diesen Fragen oder Problemen nur bedingt weiterhelfen, wird Ihr Anliegen jedoch gerne weiterleiten.

Bei Angelegenheiten zum Instrumentennutzungsvertrag oder bei Schreiben der Musikschule kontaktieren Sie bitte direkt die Musikschulverwaltung. Telefonnummern und E-Mail-Adressen finden Sie immer im Kopfbogen des jeweiligen Schreibens oder hier.

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