Studienvorbereitende Ausbildung

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Ansprechpartnerin und verantwortliche Kollegin für die SVA

Marlene Preubsch

E-Mail an mp@klaviermarlene.de (privat) und gern zusätzlich an
Marlene.Preubsch@lichtenberg.berlin.de (wird nicht regelmäßig gelesen)

bei dringenden Kontaktwünschen: mobil 0177-4038059 (privat)

Die Formulare zur Beantragung der Aufnahme in die SVA und für die jährliche Prüfung finden Sie hier.

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Teilnahmebedingungen für die Studienvorbereitende Ausbildung (SVA)
(Kurzfassung aus dem Amtsblatt für Berlin, Senatsverwaltung, vom 14.12.2007;
konkretisiert und festgelegt für die Schostakowitsch-Musikschule mit Stand vom 14.02.2022)

Hinführung zu Aufnahmeprüfungen musikorientierter Institutionen
(z.B. Toningenieur:in, Schulmusiker:in, Orchester/Solo, Gymnasiallehrer:in, …)
Alter bei der Aufnahme:

  • ab 13 Jahren
  • Ausnahme ist die Begabtenförderung mit dem Ziel Bach-Gymnasium oder Stern’sches
    Konservatorium
    Dauer: Entscheidung der Musikschule
    Kosten/Förderung:
  • Hauptfach: 45 Minuten/Woche sind von der Schülerfamilie zu tragen, 45 Minuten/Woche
    sind kostenlose zusätzliche Förderung;
  • Pflicht-/Nebenfächer sowie Ensemblefächer und Theorie/Gehörbildung sind kostenfrei für
    die Schüler:innen
    Für die einmalige Aufnahmeprüfung wird benötigt:
  • der ausgefüllte Antrag auf SVA
  • die schriftliche Absichtserklärung des Erziehungsberechtigten, welches Musikziel erreicht
    werden soll
  • das Prüfungsprogramm (zwei bis drei Stücke verschiedener Stilistik / Epochen, insgesamt
    max. 10 Minuten)
    Alle Unterlagen sind spätestens 1 Monat vor dem Prüfungstermin bei der zuständigen SVABetreuerin einzureichen (Kontakt über Hauptfachlehrer:in).
    Jährliche Zwischenprüfung im Hauptfach
  • für alle Fachgruppen gilt: zwei bis drei Stücke verschiedener Stilistik/Epochen, insgesamt
    max. 10 Minuten, davon ein Stück auswendig
  • Besonderheiten: Gesang: Volkslied, Kunstlied, Arie; Rock/Pop/Jazz: mindestens ein Stück
    solistisch, Ziel Jazz: eine Improvisation zum Jazzstandard
  • der Schwierigkeitsgrad entspricht „Jugend musiziert“
    Der/die Hauptfachlehrer:in informiert sich über die Aufnahmeprüfungskriterien der Hochschulen,
    welche der:die Schüler:in wünscht und hilft mit einer angepassten Werkauswahl.
    Die Prüfung ist nicht öffentlich für Zuhörer, Eltern von Minderjährigen dürfen jedoch beisitzen.
    Die Prüfungskommission kann den Vortrag eines Werkes abbrechen.
    Jährliche Nachweispflicht
    (Das Formular dafür wird von der zuständigen SVA- Betreuerin ausgehändigt.)
  • über das Prüfungsprogramm hinaus mindestens ein Vorspiel im Hauptfach, ein Vorspiel im
    Nebenfach
  • Teilnahmebestätigung über ein Ensemblespiel im abgelaufenen Jahr (für SVA-Schüler:innen
    mit auswärtigem Ensemble oder Chor wird ein Nachweis der entsprechenden Institution
    benötigt),
  • Jahreskontrolle in Gehörbildung / Musiktheorie
    Verbindliche Teilnahmevoraussetzungen nach Bestehen der Aufnahme- oder Zwischenprüfung:
    1) ein bis zwei Wochenstunden im Hauptfach (HF),
    2) eine Wochenstunde im zweiten HF oder Pflichtfach
    (es gilt: Wenn das HF ein Melodieinstrument oder Sologesang ist, dann muss das Pflichtfach
    ein Harmonieinstrument sein;
    wenn das HF ein Harmonieinstrument ist, dann muss das Pflichtfach ein Melodieinstrument
    oder Sologesang sein)
    -> für die Begabtenförderung entfällt bis zum Abschluss der 6. Klasse/dem Alter von 12
    Jahren das Nebenfach, Ensemble und Gehörbildung / Musiktheorie
    3) ein bis zwei Wochenstunden im Ensemblefach (z.B. Kammermusik, Orchester, Chor)
    4) ein bis zwei Wochenstunden Musiklehre/Gehörbildung
    Weitere Pflichtfächer können je nach Ziel erforderlich werden.
    Mögliche Ausnahmeregelungen:
    zu 3) Das Ensemblefach kann in Ausnahmefällen nach Absprache in externen Institutionen
    praktiziert werden und mit schriftlichem Nachweis der entsprechenden Institution von uns als
    Musikschule anerkannt werden. Nur dann entfällt das Ensemblefach in unserer Musikschule.
    zu 4) Für Schüler, die extern Musiklehre/Gehörbildung belegen oder belegten und aus diesem
    Grund dieses Unterrichtsfach in unserer Musikschule abwählen möchten, kann die
    Musikschule nach Absprache jährliche Einzelfallentscheidungen wie folgt durchführen:
    SVA-Anwärter:innen die Musiklehre/Gehörbildung abwählen möchten müssen nach Anmeldung,
    aber vor der SVA-Aufnahmeprüfung eine fachliche Bestandsprüfung beim Fachlehrer für Musiktheorie
    ablegen, die er individuell terminlich festlegt, durchführt, auswertet und nach dem jeweiligen
    Zielwunsch einschätzt. Dieses Ergebnis fließt in die Aufnahmeprüfung mit ein und entscheidet für das
    Folgeschuljahr, ob der externe Unterricht ausreicht, oder ob zusätzlich der Musiktheorieunterricht an
    der Musikschule bindend ist.
    Für alle SVA-Förderschüler:innen (mit oder ohne Musiktheorieunterricht an der Musikschule) besteht
    die Pflicht die Musiktheorie-Arbeit am Schuljahresende mitzuschreiben. Es wird somit jährlich neu
    entschieden, ob der Externunterricht ausreicht oder zusätzlicher Unterricht an der Musikschule nötig
    ist.
    Die Aufnahme- und Zwischenprüfungen finden für alle HF-Instrumente nur noch an EINEM EINZIGEN
    verbindlichen Datum im zweiten Halbjahr des Schuljahres statt.
    Die SVA-Schüler:innen und -Anwärter:innen sind sofort nach Bekanntgabe des Prüfungstermins durch
    den/die Hauptfachlehr:in von diesem besonderen Datum in Kenntnis zu setzen.
    Nach bestandener Prüfung hat der/die Schüler:in selbständig den von der SVA-Betreuerin
    ausgehändigten Nachweis der Vorspiele zu führen.
    Bei der Anmeldung zur Aufnahme- oder Zwischenprüfung hilft Ihnen der/die Hauptfachlehr:in beim
    Zusammenstellen des Prüfungsprogramms und bei den Nachweisen.

Merkblatt Studienvorbereitende Ausbildung

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