20.04.2022
Das Bezirksamt Berlin-Lichtenberg hat sich am 19.04.2022 mit der Corona-Lage befasst.
Vor dem Hintergrund der aktuellen gesetzlichen Regelungen sowie dem derzeitigen Infektionsgeschehen gelten ab dem 20.04.2022 folgende Regelungen:
- Es besteht weiterhin die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz in den Gebäuden des Bezirksamtes zu tragen. Dies gilt für Beschäftigte sowie für Besucher:innen.
- Es gelten weiterhin die AHA + L-Regelungen (Abstandsregel mindestens 1,50 m; die bekannten Hygieneregeln; Maskenpflicht siehe vorstehend; regelmäßiges Lüften).
- Aufgehoben sind die Zutrittbegrenzungen 3G für Besucher:innen. Es werden keine Nachverfolgungslisten geführt und es werden keinerlei Nachweise gefordert.

Wir bitten Sie also weiterhin um das Tragen eines medizinischen Mund-Nasenschutzes in unseren Häusern, um das Einhalten der Abstände zu anderen und um die Einhaltung der Nies- und Hust-Etikette, um sich und andere zu schützen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.